
Nachstehend unsere Angebote:
Gefahrgutbeauftragtenschulung
Als behördlich anerkannter Schulungsveranstallter führen wir österreichweit Grundkurse sowie Auffrischungskurse für die Verkehrsträger Straße und Schiene durch. Die Schulungen sind sowohl intern als auch extern möglich. Mehr Informationen: Gefahrgutbeauftragten Ausbildung
Gefahrgutlenkerschulung
Als behördlich anerkannter Schulungsveranstallter führen wir österreichweit sowohl interne als auch externe Schulungen (Basiskurs/Aufbaukurs Klasse 1 und 7, Aufbaukurs Tank, Auffrischungskurs) durch.
IATA-Gefahrgutschulung
Als von der Austrocontrol anerkannter Schulungsveranstalter führen wir österreichweit sowohl interne als auch externe Schulungen durch.
IMDG-Gefahrgutschulung
Als vom BMVIT anerkannter Schulungsveranstalter führen wir österreichweit interne und externe Schulungen durch.
Im § 28 Gefahrgutbeförderungsverordnung sind die zu schulenden Beteiligten angeführt.
Schulung von Beteiligten (Unterweisungen) Straße/Schiene/Luft/Seeverkehr
Gemäß Gefahrgutbeförderungsverordnung dürfen Schulungen (Unterweisungen) von beteiligten Personen
nur vom Gefahrgutbeauftragten bzw. von einem anerkannten Personal eines Schulungsverantalters durchgeführt werden.
Gefahrgutberatungen
Wir führen firmenspezifische Beratungen durch.

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Gefahrgutbeauftragtenschulung
Als behördlich anerkannter Schulungsveranstallter führen wir österreichweit Grundkurse sowie Auffrischungskurse für die Verkehrsträger Straße und Schiene durch. Die Schulungen sind sowohl intern als auch extern möglich. Mehr Informationen: Gefahrgutbeauftragten Ausbildung
Gefahrgutlenkerschulung
Als behördlich anerkannter Schulungsveranstallter führen wir österreichweit sowohl interne als auch externe Schulungen (Basiskurs/Aufbaukurs Klasse 1 und 7, Aufbaukurs Tank, Auffrischungskurs) durch.
IATA-Gefahrgutschulung
Als von der Austrocontrol anerkannter Schulungsveranstalter führen wir österreichweit sowohl interne als auch externe Schulungen durch.
IMDG-Gefahrgutschulung
Als vom BMVIT anerkannter Schulungsveranstalter führen wir österreichweit interne und externe Schulungen durch.
Im § 28 Gefahrgutbeförderungsverordnung sind die zu schulenden Beteiligten angeführt.
Schulung von Beteiligten (Unterweisungen) Straße/Schiene/Luft/Seeverkehr
Gemäß Gefahrgutbeförderungsverordnung dürfen Schulungen (Unterweisungen) von beteiligten Personen
nur vom Gefahrgutbeauftragten bzw. von einem anerkannten Personal eines Schulungsverantalters durchgeführt werden.
Gefahrgutberatungen
Wir führen firmenspezifische Beratungen durch.
Externer Gefahrgutbeauftragter Straße/Schiene
Gemäß § 11 Gefahrgutbeförderungsgesetz müssen Unternehmen deren Tätigkeit die Beförderung oder das damit zusammenhängende Be- und Entladen, Verpacken oder Befüllen von gefährlichen Gütern umfasst, einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater) dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie benennen. Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann vom Unternehmen selbst oder von einem Externen wahrgenommen werden.
Fachbücher und Software Gefahrgut
Gemäß § 11 Gefahrgutbeförderungsgesetz müssen Unternehmen deren Tätigkeit die Beförderung oder das damit zusammenhängende Be- und Entladen, Verpacken oder Befüllen von gefährlichen Gütern umfasst, einen oder mehrere Gefahrgutbeauftragte (Sicherheitsberater) dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie benennen. Die Funktion des Gefahrgutbeauftragten kann vom Unternehmen selbst oder von einem Externen wahrgenommen werden.
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Der Gefahrgutpraktiker
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Der Gefahrgut-Codex
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ADR-Handbuch
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CD-Rom: ADR 2011 mit Beförderungspapiersoftware
- Schulungsfolien und Präsentationen
Der Gefahrgutpraktiker
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ADR-Handbuch
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